Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag

zwischen

ZFA® Zentralschweizer Fachschule für psychologische Astrologie (nachstehend Schule genannt)

und

Hans Muster

Der/die Unterzeichnende meldet sich definitiv zum Besuch des folgenden Kurses an:
Diplomkurs zum/r psychologischen AstrologenIn ZFA®

Studienbeginn: Januar 2020

Dauer: gem. Ausbildungsprogramm
(Beilage) bis Abschlusstage 2022

und nimmt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen FORUM sowie von den untenstehenden Bestimmungen Kenntnis.

  1. Die Gebühr für das 1. Semester ist innert 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung der Schule fällig.
  2. Die Schulkosten für die weiteren Semester im sind jeweils 14 Tage vor Beginn des Semesters fällig. Monatsraten sind nach Absprache möglich und jeweils auf den ersten Tag des Monats fällig.
  3. Der Ausbildungsvertrag kann auf Ende eines Semesters unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich und eingeschrieben gekündigt werden.
  4. Für voraussehbare, berufsbedingte Abwesenheit wie Ferien oder Militärdienst, kann kein Abzug vom Schulgeld geltend gemacht werden. Ist der/die Unterzeichnende aus wichtigen Gründen nicht mehr in der Lage die Ausbildung fortzusetzen, so liegt es im Ermessen der Schulleitung, das Kursgeld zu reduzieren oder zu erlassen.
  5. Für die rechtsgültige Anmeldung gilt der vorliegende, gegenseitig unterzeichnete Ausbildungsvertrag. Der Unterzeichnende erhält nach der Vertragsunterzeichnung eine Kursbestätigung durch die Schule.
  6. Bei ungenügender Anzahl Teilnehmer (mind. 8 Teilnehmer pro Kurs) kann die Schule einen Kurs sistieren oder verschieben oder ggf. mit anderen Referenten als vorgesehen bestücken. Der Unterzeichnende hat in diesem Falle das Recht, den Vertrag aufzulösen. Das Kursgeld wird in diesem Fall pro rata zurückerstattet.
  7. Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Unterzeichnenden.
  8. Die Schule haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.
  9. Dozenten/Dozentinnen der Schule können aus organisatorischen oder didaktischen Gründen die im Ausbildungsprogramm erwähnten Kurszeiten ändern. Dies geschieht jedoch nur nach Rücksprache mit der Schulleitung und in Absprache mit den KursteilnemerInnen.
  10. Normal 0 21 false false false DE-CH X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Bei nur stundenweiser Teilnahme ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Versäumte Lektionen können nach Möglichkeit in einer anderen Gruppe nachgeholt werden. Für die Erlangung des Diploms können grundsätzlich max. 2 Seminare versäumt werden. Bei weitergehenden Absenzen bedarf die Prüfungszulassung einer besonderen Zustimmung des Schulleiters. Normal 0 21 false false false DE-CH X-NONE X-NONE
  11. Nach Abschluss der Ausbildung kann vom Teilnehmer, der die Qualifikation als psychologische/r AstrologeIn zfa® erwerben will, ein Diplomthema (mind. 25 DIN A-4-Seiten) nach Wahl erarbeitet werden. Diese Abschlussarbeit wie auch die praktische Prüfung wird durch eine Diplom-Urkunde dokumentiert, als Nachweis der Qualifikation und Fähigkeitszeugnis als psychologische/r AstrologeIn zfa®.
  12. Daten- und Stoffplan: als integrativer Bestandteil dieses Ausbildungsvertrages in der Beilage.
  13. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die ordentlichen Gerichte des Sitzes der Schule als ausschliesslicher Gerichtsstand.

Die Entscheidung für die Gesamtausbildung kann auf Wunsch auch erst nach dem 1. Quartal (Probezeit) erfolgen. Ansonsten wird der ZFA-Ausbildungsvertrag für die Gesamtdauer der Ausbildung abgeschlossen.

Der Ausbildungsvertrag richtet sich nach den Richtlinien der Luzerner Konferenz für Erwachsenenbildung LKE. Die ZFA ist Fachmitglied der LKE.